Stage III/IV
Hintergrund
Die europäischen Abgasnormen für Motoren, die in neuen mobilen nicht für den Straßenverkehr bestimmten Maschinen (NRMM) verwendet werden, unterliegen nach und nach strengeren Abgasnormen die als Stage I ... V-Normen bekannt sind. Die Regelungen der Stage I ... IV für Dieselmotoren wurden durch die Richtlinie 97/68 / EG und fünf von 2002 bis 2012 erlassene Änderungsrichtlinien festgelegt [2909]. Eine der Änderungsrichtlinien [2905] führte auch Emissionsnormen für kleine Fremdzündungsmotoren mit Fremdzündung ein. In der Verordnung 2016/1628 [3478] sind ab Stufe V Emissionsanforderungen für alle Kategorien von Fremdzündungsmotoren mit Selbstzündung (Fremdzündung) und Fremdzündungsmotor festgelegt, die die Richtlinie 97/68 / EG und ihre Änderungen ersetzen.
STAGE III/IV
Die Emissionsnormen der Stufe III / IV für Nicht-Straßenmotoren wurden am 21. April 2004 [2906] und für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen am 21. Februar 2005 [2907] verabschiedet.
2010 wurden zwei weitere Richtlinien verabschiedet: Die Richtlinie 2010/26 / EU [2903] enthält weitere technische Einzelheiten zu den Prüfungen und Zulassungen von Motoren der Stufe IIIB und der Stufe IV, und die Richtlinie 2010/22 / EU [2904] ändert die früheren Rechtsvorschriften, auf die land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
STAGE-III-Normen
Die weiter in die STAGE IIIA und IIIB unterteilt sind - wurden von 2006 bis 2013 schrittweise eingeführt, STAGE IV trat 2014 in Kraft. Die STAGE-III / IV-Normen sind zusätzlich zu den in STAGE I / II geregelten Motorkategorien enthalten und umfassen auch Lokomotiven für die Eisenbahn und Schiffsmotoren für Binnenschiffe. Die Rechtsvorschriften der STAGE III / IV gelten nur für neue Fahrzeuge und Ausrüstungen. Austauschmotoren, die in bereits verwendeten Maschinen verwendet werden sollen (mit Ausnahme von Triebwerksmotoren für Triebwagen, Lokomotiven und Binnenschiffe), sollten die Grenzwerte einhalten, die der zu ersetzende Motor bei seiner ursprünglichen Markteinführung erfüllen musste.
Stage IIIA bei Stromaggregaten
Mobile Stromaggregate zwischen 18 - 560 KVA müssen den Stage-IIIA Normen entsprechen. Dies gilt aber eben nur für MOBILE Stromaggregate. Ein Stromerzeuger ist auf jeden Fall mobil wenn er auf einen Anhänger montiert, tragbar oder auf einem sonstigen Fahrwerk montiert ist.
Stationäre Stromaggregate gehören nicht dazu und müssen weiterhin "nur" Stage II entsprechen. ALLERDINGS gilt ein stationäres Stromaggregat oder Netzersatzanlage dann NICHT MEHR als stationär, wenn es mehr als 2x pro Jahr umgestellt wird. (Stand 2018)