Abgasnormen

Abgasnormen für Stromerzeuger

Eine Abgasnorm (z. B. Euro-Norm) legt für Kraftfahrzeuge Grenzwerte für Abgase von Kohlenstoffmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (HC) und Partikel (PM) fest und unterteilt die Fahrzeuge somit in Schadstoffklassen, denen bestimmte Emissionsschlüsselnummern zugewiesen werden, die unter anderem der Berechnung der Kfz-Steuer und der Einteilung in Schadstoffgruppen für Umweltzonen dienen. Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei sowohl nach der Art des Motors (Otto- oder Dieselmotor) als auch nach Kraftfahrzeugtyp (Pkw, Lkw und Omnibusse, Zweiräder und Mopeds) und unterliegen im Europäischen Raum einer zunehmenden Verschärfung (Quelle: Wikipedia). Für Stromaggregate und Netzersatzanlagen gibt es bislang in Deutschland keine verbindlichen Abgasnormen, wei z.B. die farbigen Plaketten für Kraftfahrzeuge, die die Zufahrt in Ballungszentren regeln. Allerdings gilt bei Stromerzeugern und Notstromaggregaten wie auch z.B. bei Baumaschinen der Grundsatz, dass die Belästigung mit Lärm- und Schadstoffemissionen auf ein Mindestmaß zu reduzieren ist. So werden z.B. Abgase die in geöffnete Büro- oder Wohnhausfenster ziehen nicht akzeptiert und eine Netzersatzanlage könnte derart nicht betrieben werden.
Wir benutzen in unseren Mietstromaggregaten generell Motoren mit zum Zeitpunkt der Herstellung gängigen Abgaswerten. Im Kaufbereich können Sie bei uns wählen zwischen Motoren mit unterschiedlichen Abgaswerten.
Da direkte Belastung von Abgasen wie im obigen Beispiel allerdings weniger mit in den Abgasen enthaltenen Schadstoffen zu tun hat, bieten wir Ihnen egal ob Sie Stromaggregate bei uns kaufen oder mieten individuelle Lösungen für die Abgasführung an.

Abgasverlaengerung Notstromaggregat