Neue 2011/65/EU ROHS2 Richtlinien

Abgasnormen für Stromerzeuger

Ab 22/07/2019

wird in EU die Richtlinie 2011/65/EU ROHS2 (Aktualisierung der Richtlinien ROHS1 2002/95/EC ) in Kraft treten.
Die Richtlinie verpflichtet alle Stromaggregathersteller ausschließlich Aggregate mit Komponenten in Überreinstimmungen mit diesen Normen zu produzieren. Dies gilt nur für Stromaggregate, die im EU Gebiet verwenden werden..

Wir werden ab sofort auf diese Richtlinie reagieren und. Unser Partner VISA S.p.A. hat bereits begonnen die Produktion zu reorganisieren um zuverlässige Maschinen gemäß der aktuellen EU Richtlinien zu verwenden.

Dabei sind die Hersteller von Stromaggregaten, Netzersatzanlagen und Stromgeneratoren auf die Motorenhersteller angewiesen. Die Informationen von den Motorenherstellern bzgl. der neuen Richtlinie kommen nur spärlich. Eine Bestätigung ob Alle oder nur ein Teil der Motorenpalette in Übereinstimmung mit den ROHS2 Richtlinien sind, wird noch nicht gegeben.


Hier eine Zusammenfassung:


- Die Norm betrift Aggregate bis 469 KVA. Alle Motoren über dieser Leistung (>470 KVA) sind nicht von dieser Norm betroffen. Somit sind alle unsere angebotenen ONIS VISA Produkte ab 470 KVA in Übereinstimmungen mit den aktuellen Richtlinien.
 VISA wird seine Lager mit Motoren in Übereinstimmungen mit den ROHS2 Normen erneuern. Dieser Prozess wird etwas Zeit in Anspruch nehmen und kann die Lieferzeit beeinflussen.
 Alle Aggregate die ab 22/07/2019 geliefert werden aber vor diese Datum produziert sind, entsprechen nicht den neuen Richtlinien.

Eine Übersicht der aktuell verwendeten Motoren:

PERKINS:

Wir werden von 20 bis 100 KVA Motoren in Übereinstimmung mit ROHS2 Richtlinien bekommen. Die Motoren werden in den folgenden Zeiträumen bei VISA S.p.A. eintreffen:
20 KVA Juni 2019
30 KVA September 2019
40 KVA September 2019
80 KVA August 2019
100 KVA September 2019
Von 135 bis 200 KVA September 2019
Anmerkung:

Ab 300 KVA sind alle Motoren im Lager in Übereinstimmung mit den ROHS2 Richtlinien.
Der 250 KVA Motor kann in Übereinstimmungen mit die ROHS2 Normen sein, muss aber speziell ausgerüstet
werden. Der Preis kann sich dadurch stark verändern. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an!

FPT-IVECO:

Alle Motoren in unserem Programm entsprechen den ROHS2 Richtlinien und sind in unserem Lager verfügbar.
Folgende Modelle bilden eine Ausnahme und stehen erst ab dem folgenden Datum zur Verfügung:
80 KVA spätesten September 2019 (KW 36)
100 KVA spätesten September 2019 (KW 36)
250 KVA spätesten September 2019 (KW 36)
Anmerkung:
350 KVA (F350) wird nicht nach ROHS2 konform sein und darf ausschließlich außerhalb des EU-Gebiets verwendet werden.

DEUTZ:

Alle Motoren von 2011 und 1013 Serie, also unsere Produktpalette von 20 bis 200 KVA (von D21 bis D210) SIND IN ÜBEREINSTIMMUNGEN mit ROHS2 Richtlinien
Wichtige Anmerkung: Die Motoren (oder Modelle) die NICHT nach ROHS2 konform sind dürfen ausschließlich außerhalb des EU-Gebiets verwendet verwenden werden. Dies  sind folgende: Modelle:
- BF4M2012C (D71)
- TCD2013L064V (D250)
- Alle Motoren der 1015 Serie (ab D320 bis D500)

DOOSAN:
Alle Motoren P126THI (300 KVA) im Lager sind NICHT in Übereinstimmungen mit der ROHS2 Richtlinie,
DOOSAN wird in die Zukunft ein ROHS2 konformen Motor in diese Leistungsklasse zur Verfügung stellen,
Es ist aber nicht genau bekannt ab wann.
Der Motor DP158LCF (450 KVA) ebtspricht bereits der ROHS2 Richtlinie.

BOUDOUIN:
Alle Motoren un unserer Produkt Palette und im Lager SIND in Übereinstimmungen mit der ROHS2 Richtlinie,

VOLVO-PENTA:

Alle Motoren in unserem Lager entsprechen leider nicht den ROHS2 Normen.
Motoren die der ROHS2 Richtlinie entsprechen sind aber bei VOLVO-PENTA mit Standard Lieferzeit verfügbar.
Anmerkung:
Einziger Ausnahmen ist der 250 KVA (TAD734GE) Motor, der nicht nach ROHS2 konform sein wird und darf so ausschließlich außer EU-Gebiet verwendet werden.

Zusammenfassung
1. Alle Stromaggregate die nicht in der EU installiert werden, können mit Motoren die NICHT in Übereinstimmungen mit den ROHS2 Richtlinien sind geliefert werden.
2. Stromerzeuger und Netzersatzaggregate mit Leistungen >470 KVA sind von den Richtlinien ROHS2 NICHT getroffen.
3. Alle potentielle Aufträge mit Lieferung ab 22/07/2019 müssen SOFORT dem entsprechenden Ansprechpartner bei uns abgesprochen werden damit die Einhaltung der Richtlinien gewährleistet wird.
4. Alle GENERATOREN (STAMFORD, MECCALTE und MARELLI) sind in Übereinstimmungen mit Richtlinien
ROHS2.
5. STEUERUNG, LEISTUNGSSCHALTER und weitere Elektro Komponenten die alle ONIS VISA Aggregate
ausgerüstet sind, sind in Übereinstimmungen mit Richtlinien ROHS2.